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Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen/Kriterien zum Landesgesetz über die öffentliche Auftragsvergabe

1. Beschluss Landesregierung N. 1308 vom 11/11/2014 - Amtsblatt vom 25/11/2014 Nr. 44 /I
Rechtsvorschriften

1. Beschluss Landesregierung N. 1308 vom 11/11/2014 - Amtsblatt vom 25/11/2014 Nr. 44 /I

Vertragsbedingungen für Projektierung, Bauleitung, Unterstützung des Verfahrensverantwortlichen RUP, Sicherheitskoordinierung auf den Baustellen und andere freiberufliche Leistungen in Zusammenhang mit der Projektierung und Ausführung öffentlicher Bauten

Art. 43, Absatz 1 und des Art. 56, Absatz 1teilweise aufgehoben durch BLG Nr. 759 vom 25/10/2022

Art. 47 ersetzt durch den BLG N. 178 vom 18/03/2025

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2. Beschluss Landesregierung N. 1570 vom 31/05/2016 - Amtsblatt Nr. 25/I-II vom 21/06/16
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2. Beschluss Landesregierung N. 1570 vom 31/05/2016 - Amtsblatt Nr. 25/I-II vom 21/06/16

Kriterien für den automatischen Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote bei Verfahren für die Vergabe von Architektur- und Ingenieurleistungen

Punkt „I. Kriterien für den automatischen Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote bei Verfahren für die Vergabe von Architekten- oder Ingenieurleistungen“, widerrufen, durch den Beschluss der Landesregierung vom 26.6.2023, Nr. 547.

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3. Beschluss Landesregierung N. 1570 vom 31/05/2016 - Amtsblatt Nr. 25/I-II vom 21/06/16
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3. Beschluss Landesregierung N. 1570 vom 31/05/2016 - Amtsblatt Nr. 25/I-II vom 21/06/16

Qualitätskriterien für die Beschäftigung von Lehrlingen bei der Vergabe von Aufträge

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4. Beschluss Landesregierung N. 759 vom 25/10/2022 - Amtsblatt vom 03/11/2022 Nr. 44 / Allg. Skt
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4. Beschluss Landesregierung N. 759 vom 25/10/2022 - Amtsblatt vom 03/11/2022 Nr. 44 / Allg. Skt

Änderung des Art. 43, Absatz 1 und des Art. 56, Absatz 1 des Beschlusses der Landesregierung vom 11. November 2014, Nr. 1308.

Aufgehoben der Teil, in dem sie vorsehen, dass „wobei der so errechnete Betrag um 50% reduziert wird, um der Vorschrift des Artikels 1, Abschnitt 4 des MD vom 31.10.2013, Nr. 143 zu entsprechen“.

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5. Beschluss Landesregierung N. 178 vom 18/03/2025 - Amtsblatt vom 27/03/2025 Nr. 13/All. Skt
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5. Beschluss Landesregierung N. 178 vom 18/03/2025 - Amtsblatt vom 27/03/2025 Nr. 13/All. Skt

Ersetzung des Artikels 47 des Beschlusses der Landesregierung vom 11 November 2014 Nr. 1308.

Ersetzung von Artikel 47 „ Teilnahme an Preisgerichten und technischen Kommissionen für Wettbewerbe und Ausschreibungen“ durch eine neue Bestimmung über die Modalitäten zur Festlegung der Vergütungen für die Mitglieder der Bewertungskommissionen für Planungswettbewerbe oder Ausschreibungen für die Vergabe von Arbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen.

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