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Dienste und Leistungen der Verwaltung

Im Sinne der Richtlinie des Präsidiums des Ministerrates vom 27. Januar 1994 können die von der AOV erbrachten Dienstleistungen nicht als öffentliche Dienstleistungen, die der Anwendung der Dienstcharta und der damit verbundenen Obliegenheiten unterliegen, qualifiziert werden.