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Haushaltsvoranschlag und Jahresabschluss

Anlagen:


Die Agentur gehört zu den mit Beschluss der Landesregierung von 2016, Nr. 626, instrumentellen Körperschaft des Landes, die den Übergang zur zivilrechtlichen Buchhaltung vollzogen haben und somit die entsprechenden Bestimmungen des Gv.D. Nr. 118/2011, i.g.F. befolgen.

Insbesondere wendet die Körperschaft die zivilrechtliche Buchhaltung an und befolgt bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften des Art. 17 des Gv.D. Nr. 118/2011 (sowie die Besonderheiten des Anhanges 4/1, Punkt 4.3 und des Anhanges 4/3).


Anlagen:


° Änderung des Budgets

Anlagen:


Änderung des Budgets

Anlagen:


Die Agentur gehört zu den mit Beschluss der Landesregierung von 2016, Nr. 626, instrumentellen Körperschaft des Landes, die den Übergang zur zivilrechtlichen Buchhaltung vollzogen haben und somit die entsprechenden Bestimmungen des Gv.D. Nr. 118/2011, i.g.F. befolgen.

Insbesondere wendet die Körperschaft die zivilrechtliche Buchhaltung an und befolgt bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften des Art. 17 des Gv.D. Nr. 118/2011 (sowie die Besonderheiten des Anhanges 4/1, Punkt 4.3 und des Anhanges 4/3).

Anlagen:


Änderung des Budgets

Anlagen:


Jahresabschluss

 

Die Agentur gehört zu den mit Beschluss der Landesregierung von 2016, Nr. 626, instrumentellen Körperschaft des Landes, die den Übergang zur zivilrechtlichen Buchhaltung vollzogen haben und somit die entsprechenden Bestimmungen des Gv.D. Nr. 118/2011, i.g.F. befolgen.

Insbesondere wendet die Körperschaft die zivilrechtliche Buchhaltung an und befolgt bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften des Art. 17 des Gv.D. Nr. 118/2011 (sowie die Besonderheiten des Anhanges 4/1, Punkt 4.3 und des Anhanges 4/3).