Transparente Verwaltung
Die Agentur für öffentliche Verträge wird in der Folge Agentur genannt.
Diese Agentur wurde mit dem Landesgesetz vom 21. Dezember 2011, Nr. 15, ins Leben gerufen und ist eine öffentlich-rechtliche instrumentelle Körperschaft des Landes mit Rechtspersönlichkeit. Sie ist in funktioneller, organisatorischer, verwaltungsmäßiger, buchhalterischer und vermögensrechtlicher Hinsicht unabhängig.