APB-Anwendungsrichtlinien für PPP-Vorschläge (Beschluss Nr. 1105/2025)
Die Landesregierung hat den Beschluss Nr. 1105/2025 verabschiedet, mit dem die neuen Anwendungsrichtlinien für die Modalitäten für die Einreichung und die Bewertung eines Vorschlags für Projektfinanzierung auf private Initiative in Zuständigkeit der Landesverwaltung, gemäß Art. 193 des Gv.D. Nr. 36/2023, angenommen werden. Die Maßnahme aktualisiert den verfahrenstechnischen, technischen und finanziellen Rahmen unter Berücksichtigung der jüngsten Gesetzesänderungen und Verwaltungserfahrungen.
Die von der Abteilung Vermögensverwaltung ausgearbeiteten Anwendungsrichtlinien enthalten operative Hinweise und Verpflichtungen für die Antragsteller und für die Landesverwaltung, insbesondere in Bezug auf:
- Mindestinhalte der Vorschläge (Machbarkeitsstudie, Vertragsentwurf, Beschreibung der Dienstleistung, beglaubigter Wirtschafts- und Finanzplan, Selbsterklärungen usw.);
- Kriterien und Fristen für die Bewertung der Zulässigkeit, die Prüfung der Zweckmäßigkeit des Rückgriffs auf PPP und den Vergleich zwischen den Vorschlägen;
- Bankfähigkeitsanforderungen und obligatorische Finanzindikatoren (VAN, TIR, DSCR, LLCR usw.);
- Verpflichtungen zur Transparenz, Überwachung (einschließlich des PPP-Erfassungsportals) und Verwaltung der Vertragsdaten;
- spezifische Regeln für Vorschläge in Bezug auf Sportanlagen und für die Regelung von städtebaulichen Änderungen im Zusammenhang mit PPP-Verfahren.
Die Abteilung Vermögensverwaltung ist die operative Anlaufstelle für die Entgegennahme, Prüfung und Verwaltung von PPP-Vorschlägen, die in die Zuständigkeit des Landes fallen.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses und der Anhang sind im Bereich Leitlinien – Öffentliche Aufträge | Provinz Bozen veröffentlicht.
SV
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