Entrichtung der Stempelsteuer – Klarstellungen und Änderung der Ausschreibungsbedingungen für Dienstleistungen, Lieferungen und Bauarbeiten
Es wird klargestellt, dass gemäß Rundschreiben der Agentur der Einnahmen Nr. 22/E vom 28. Juli 2023 die Wirtschaftsteilnehmer für die Teilnahme an offenen Verfahren die Stempelsteuer in Höhe von pauschal 16,00 € entrichten müssen.
Die Modalitäten zur Entrichtung der Stempelsteuer sind die telematische Stempelmarke und die virtuelle Stempelmarke.
Bei Teilnahme eines nicht gegründeten Zusammenschlusses von Wirtschaftsteilnehmern (BG / EWIV / gewöhnliches Konsortium / Netzwerkzusammenschluss) muss jedes Mitglied die gesetzlich vorgesehene Stempelsteuer entrichten.
Für die ab dem 1. Juli 2023 veröffentlichten Verfahren sieht Artikel 18, Absatz 10 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2023 vor, dass die Stempelsteuer vom Auftragnehmer einmalig, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und im Verhältnis zu dessen Wert, telematisch mit dem Zahlungsvordruck F24 ELIDE zu zahlen ist (siehe AOV News 04.07.2023 über "Neue Regelunge für die Entrichtung der Stempelsteuer im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss (Artikel 18, Absatz 10 des GVD Nr. 36/2023 und Anhang I.4 des Kodex").
Zu diesem Zeitpunkt (Vertragsabschluss) wird der für die Teilnahme an der Ausschreibung gezahlte Betrag von dem vom Auftragnehmer zu zahlenden Pauschalbetrag entsprechend des Auftragswerts abgezogen (Anhang I.4).
Hinsichtlich der Modalitäten der Zahlung der Stempelsteuer, die bei der Teilnahme an offenen Ausschreibungen fällig wird, wurden die folgenden Ausschreibungsbedingungen geändert:
BAUARBEITEN
Ausschreibungsbedingungen ausschließlich nach Preis - A - GvD Nr. 36/2023
Ausschreibungsbedingungen Qualität/Preis - A - GvD Nr. 36/2023
Dienstleistungen und Lieferungen
Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: Preis/Qualität - SF - GvD 36/2023
Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: ausschließlich Preis - SF - GvD 36/2023
Dienstleistungen Architektur und Ingenieurwesen
Verfahren über EU-Schwelle - Planung, Bauleitung, Planung und Bauleitung
Ausschreibungsbedingungen für Planung, Bauleitung, Planung und Bauleitung - GvD Nr. 36/2023
Unter den Anhängen wurde auch die "Erklärung zur Entrichtung der Stempelsteuer" zur Verfügung gestellt.
Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - lediglich zur Ansicht - eine Version zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen und an den Anlagen in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.
Für die A- Arbeiten und DL - Dienstleistungen und Lieferungen enthalten die Ausschreibungsbedingungen weitere Änderungen und Ergänzungen über NAKV, die gelb hervorgehoben sind.
Die Vordrucke ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar:
SV
Dokumente zum Herunterladen
- Ausschreibungsbedingungen ausschließlich nach Preis - A - GvD Nr. 36/2023 » [DOC 1 MB]
- Ausschreibungsbedingungen Qualität/Preis - A - GvD Nr. 36/2023 » [DOC 1 MB]
- Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: Preis/Qualität - SF - GvD 36/2023 » [DOC 1 MB]
- Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: ausschließlich Preis - SF - GvD 36/2023 » [DOC 1 MB]
- Ausschreibungsbedingungen: Verhandlungsverfahren unter EU-Schwelle, Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots: Preis/Qualität - DL - GvD Nr. 36/2023 » [DOC 1 MB]
- Ausschreibungsbedingungen: Verhandlungsverfahren unter EU-Schwelle, Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots: ausschließlich Preis - DL - GvD Nr. 36/2023 » [DOC 1 MB]
- Verfahren über EU-Schwelle - Ausschreibungsbedingungen für Planung, Bauleitung, Planung und Bauleitung - GvD Nr. 36/2023 » [DOC 1 MB]
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