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Erläuterungen der ANAC zur Rückverfolgbarkeit von Geldflüssen bei Dienstleistungsaufträgen, die an Betreiber öffentlicher Netze mit ausschließlichen Rechten vergeben werden

27.11.2025, 07:30

Es wird mitgeteilt, dass die ANAC in ihrer Stellungnahme vom 24. November 2025 als Antwort auf die von der  AOV formulierten Fragen wichtige Klarstellungen hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit von Geldflüssen bei Dienstleistungsaufträgen, die an Betreiber öffentlicher Netze mit ausschließlichen Rechten vergeben werden, die durch gesetzliche, verordnungs- oder Verwaltungsvorschriften anerkannt sind und mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar sind, gegeben hat.

Die Behörde hat bestätigt, dass die Rückverfolgbarkeitspflichten bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen (z. B. einem neuen Netzanschluss) durch die Erlangung des CIG-Kode durch den Betreiber (Vergabestelle, die gemäß Art. 56 Abs. 1 Buchstabe a) des Kodex für öffentliche Verträge beauftragt ist) erfüllt werden, und nicht durch die öffentliche Einrichtung (Vergabestelle, die den Auftrag vergibt).

Die Rückverfolgbarkeitspflichten entstehen nämlich in dem Moment, in dem öffentliche Gelder den öffentlichen Bereich verlassen.

SV