AKTUALISEIRUNG DER BESONDEREN VERTRAGSBEDINUNGEN AUFGRUND DER ÄNDERUNG VON ART. 105, ABSATZ 8 DES GVD NR. 50/2016
Es wird bekannt gegeben, dass am 01. November 2021 jener Teil von Artikel 49 des Gesetzesdekrets Nr. 77/2021, der in das Gesetz 108/2021 umgewandelt wurde, in Kraft getreten ist, der den Art. 105, Absatz 8 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 50/2016 abändert, indem vorgesehen wird, dass „Der Hauptauftragnehmer und der Unterauftragnehmer haften der Vergabestelle gegenüber gesamtschuldnerisch für die Leistungen, die Gegenstand des Unterauftrags sind.“
In der Folge sind folgende Vertragsbedingungen aktualisiert worden:
- Besondere Vertragsbedingungen für öffentliche Bauaufträge – Teil I
- Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen Einrichtungen – Teil I
- Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen – Teil I
- Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen – Teil I
Um die Lesbarkeit der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird – nur zur Ansicht - eine Fassung der Vertragsbedingungen, die die angebrachten Änderungen der Ausschreibungsbedingungen - in gelber Farbe hervorgehoben - enthalten, zur Verfügung gestellt.
Die Vordrucke ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind hingegen in folgendem Abschnitt
"Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Besondere Vertragsbedingungen für öffentliche Bauaufträge“ und „Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen“
unter folgendem Link verfügbar:
https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/vertragsunterlagen.asp
SV
Dokumente zum Herunterladen
- Besondere Vertragsbedingungen Teil I für Arbeiten » [DOC 691 kB]
- Besondere Vertragsbedingungen Teil I für Lieferungen » [DOC 582 kB]
- Besondere Vertragsbedingungen Teil I für Lieferungen von Einrichtungen » [DOC 634 kB]
- Besondere Vertragsbedingungen Teil I für Dienstleistungen » [DOC 136 kB]
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