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Tabelle zur Berechnung der Preisrevision

01.09.2026, 12:30

Zur Unterstützung der Vergabestellen bei der Anwendung der Preisgleitklauseln gemäß Artikel 60 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 31. März 2023, Nr. 36, stellt die Agentur eine experimentelle Berechnungstabelle zur Verfügung, die die Ermittlung der preisrelevanten Anpassungsbeträge in öffentlichen Bauaufträgen erleichtern soll.

Die Tabelle wird im Rahmen einer Konsultation veröffentlicht und stellt ein operatives Hilfsmittel dar, das auf der geltenden Rechtslage sowie den derzeit verfügbaren Anwendungshinweisen basiert.

Angesichts der Komplexität der Materie und der fortlaufenden Weiterentwicklung des rechtlichen und interpretativen Rahmens lädt die Agentur die Vergabestellen, die Projektverantwortlichen (RUP), die Bauleiter, die Wirtschaftsteilnehmer sowie alle weiteren interessierten Stakeholder ein, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge, Hinweise auf kritische Aspekte oder Rückmeldungen aus der praktischen Anwendung des Instruments zu übermitteln.

Die eingegangenen Beiträge werden im Hinblick auf eine mögliche Aktualisierung und Weiterentwicklung der Tabelle vor der Veröffentlichung der endgültigen Fassung geprüft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die veröffentlichten Unterlagen ausschließlich Informations- und Unterstützungszwecken dienen. Die Tabelle stellt weder einen normativen Akt noch eine authentische Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften dar und ersetzt nicht die technisch-rechtlichen Bewertungen, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragsumstände vorzunehmen sind.

Die Nutzung der Tabelle erfolgt daher in der Verantwortung des jeweiligen Anwenders. Die Überprüfung der Richtigkeit der eingegebenen Daten, der zugrunde gelegten Annahmen, der erzielten Ergebnisse sowie der Übereinstimmung der getroffenen Entscheidungen mit den anwendbaren Rechtsvorschriften bleibt Aufgabe der einzelnen Vergabestellen, der Projektverantwortlichen (RUP), der Bauleiter und der sonstigen beteiligten Fachpersonen.

Nach Abschluss der Konsultationsphase und Prüfung der eingegangenen Beiträge wird die Agentur eine endgültige Version des Instruments veröffentlichen, die gegebenenfalls auf Grundlage der erhaltenen Anmerkungen aktualisiert wird.

Anmerkungen und Vorschläge können bis spätestens 20.09.2026 an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: Agenturauftraege@provinz.bz.it

Bitte geben Sie im Betreff Folgendes an:

„Konsultation Berechnungstabelle Preisrevision Bauaufträge“

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