AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN BAULEISTUNGEN 15-12-2025
15.12.2025, 14:00
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungsbedingungen für Bauleistungen geändert wurden:
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:
- Einleitung: Angabe der Schwellenwerte für BIM (S. 2)
- Hinweis für an die AOV delegierten Ausschreibungen (S. 6)
- Anleitungen für BIM (S. 7)
- Mindestanforderungen neue Absätze (S. 14)
- Modalitäten für die Zahlung der Stempelsteuer für italienische und ausländische WT (S. 35)
- Vorläufige Garantie/ Nachforderungsverfahren: neuer Fall (S. 48)
- Bericht über die Personalsituation - Aktualisierung (S. 59)
- Angebote, die den Ausschreibungsbetrag überschreiten (S. 62)
- Technisches Angebot: Zulassung der Nutzung von Kapazitäten Dritter - Prämienpunkte (S. 70)
- Technisches Angebot: Angebot des vorläufiger BIM-Abwicklungsplan (S. 72)
- Projektunterlagen: Absatz BIM (S. 84)
- Schwelle für ungewöhnlich niedrige Angebote (Stellungnahme des MIT Nr. 3775 vom 19.11.2025)
- Unterlagen für den Vertragsabschluss: Absatz zur Stempelsteuer (S. 107)
Um das Lesen der oben aufgeführten Änderungen zu erleichtern, wird zu reinen Konsultationszwecken eine Version zur Verfügung gestellt, in der die vorgenommenen Änderungen gelb hervorgehoben sind.
Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt Vordrucke öffentliche Aufträge/Offene Verfahren und Verhandlungsverfahren/ Bauleistungen/ Vorbereitungsphase der Ausschreibung/ Ausschreibungsbedingungen und Anlagen unter folgendem Link verfügbar: Unterlagen
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