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ANAC-Mitteilung zu Qualifizierungen gemäß Artikel 11 Absatz 4, Anhang II.4, GvD Nr. 36/2023

30.03.2026, 11:30

ACHTUNG: Diese Mitteilung betrifft ausschließlich jene Vergabestellen, welche die Qualifizierung für Bauleistungen und/oder Dienstleistungen und Lieferungen gemäß Artikel 11 Absatz 4, Anhang II.4, GvD Nr. 36/2023 erlangt haben und deren Qualifizierung daher eine einjährige Gültigkeit aufweist. Nicht betroffen ist hingegen die überwiegende Mehrheit der Vergabestellen, die sich im ordentlichen Verfahren qualifiziert haben und deren Qualifizierung eine zweijährige Gültigkeit aufweist.

Es wird mitgeteilt, dass ANAC mit Mitteilung Nr. 24091/2026 alle Vergabestellen, die sich unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß Art. 11 Abs. 4, Anhang II.4, GvD Nr. 36/2023 qualifiziert haben, über die bevorstehenden Fristen informiert und entsprechende Hinweise erteilt hat.

Der Vollständigkeit halber wird der Wortlaut von Artikel 11 Absatz 4 des Anhangs II.4 des GvD Nr. 36/2023 wiedergegeben:„Ergeben die durchgeführten Überprüfungen eine Verringerung der erreichten Punktebewertung, die zu einer niedrigeren Qualifizierungsebene führen würde, so behält die Vergabestelle oder die zentrale Beschaffungsstelle dieselbe Qualifizierungsebene für ein Jahr bei, sofern die neue Punktebewertung über jener liegt, die für die niedrigere Qualifizierungsebene erforderlich ist, erhöht um mindestens 5 Prozent.“

Diese Übergangsregelung ist auf Folgeanträge ncht anwendbar. Es ist daher erforderlich, bei Ablauf der Frist und zum Zwecke des Erwerbs der jeweils angestrebten Qualifizierungsebene für die betroffenen Sektoren einen neuen Qualifizierungsantrag auf Grundlage der in den Tabellen A und B des Anhangs II.4, GvD Nr. 36/2023 vorgesehenen Anforderungen einzureichen.

Die einjährigen Fristen der Anträge, die unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung gestellt wurden, laufen ab Juni 2026 aus, abhängig vom Datum der Antragstellung im neuen System.

Den betroffenen Vergabestellen wird empfohlen, ihre Punktebewertung zeitnah zu überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (Aus- und Weiterbildung, Personal, Mitteilungen an ANAC, Effizienz bei der Entscheidungsfindung).