Aussetzung der verpflichtenden Nutzung der von der AOV bereitgestellten unterstützenden Beschaffungstätigkeiten
Es wird mitgeteilt, dass mit Beschluss der Landesregierung Nr. 800 vom 26. September 2023 die vorübergehende Aussetzung des Qualifizierungssystems des Landes für die Vergabestellen verfügt worden ist. Für diesen Aussetzungszeitraum entfällt auch die Verpflichtung zur Nutzung der von der Agentur für öffentliche Verträge (AOV) bereitgestellten unterstützenden Beschaffungstätigkeiten (siehe Punkt 4 des verfügenden Teils des Beschlusses).
Es wird auf das AOV-Rundschreiben Nr. 09/2023 vom 21. September 2023 verwiesen, in dem auf die begrenzte Anzahl von Verfahren Bezug genommen wird, für die eine Qualifizierung im ANAC-System erforderlich ist. In diesen Fällen führen jene Vergabestellen, welche für die Ebenen Bauarbeiten1, Bauarbeiten 2, Bauarbeiten 3, Dienstleistungen und Lieferungen1, Dienstleistungen und Lieferungen 2 und Dienstleistungen und Lieferungen 3 qualifiziert sind, auch diese Verfahren im Rahmen ihrer Qualifikation selbständig durch.
SV
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- Beschluss Nr. 800 26/09/2023 » [PDF 811 kB]
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