Baustellenausweis und Punktesystem für Unternehmen, einige Neuerungen.
10.11.2025, 10:30
Der Gesetzesdekret Nr. 159 vom 31. Oktober 2025 hat in Artikel 3 die Vorschriften zur Überwachung von Ausschreibungen, Unteraufträgen, Baustellenausweisen und dem Punktesystem aktualisiert.
Die wichtigsten Neuerungen sind wie folgt:
- BAUSTELLENAUSWEIS: Unternehmen (öffentliche oder private, in Auftrag oder Unterauftrag) sind verpflichtet, jedem einzelnen Arbeitnehmer einen Ausweis mit Foto, persönlichen Daten, Angabe des Arbeitgebers und einem fälschungssicheren, eindeutigen Code auszustellen. Der Ausweis kann auch digital sein und interoperabel mit der Plattform SIISL (Informationssystem für soziale und berufliche Inklusion) funktionieren.
- PUNKTESYSTEM: Es wird als zentrales Qualifikationssystem für Unternehmen und Selbstständige in risikobehafteten Sektoren wie dem Bauwesen hervorgehoben. Jedes Unternehmen startet mit einer bestimmten Anzahl von Punkten, bei Verstößen werden Punkte abgezogen (z. B. 15 Punkte Abzug pro nicht gemeldetem Arbeitnehmer – Schwarzarbeit). Die Sanktionen für Unternehmen ohne gültige oder mit ausgesetzter Lizenz werden verdoppelt. Diese Änderungen gelten für Verstöße ab dem 1. Januar 2026.
- VERSTÄRKTE ÜBERWACHUNG: Die Kontrolle von Arbeitgebern, die im Unterauftrag tätig sind, erhält Priorität. Zuständig für diese Kontrollen ist das INL (Nationales Arbeitsinspektorat). In diesem Zusammenhang wird ein Sonderplan zur Einstellung von 300 neuen INL-Inspektoren und 100 neuen Carabinieri mit Schwerpunkt auf Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt.
- VORZEIGEUNTERNEHMEN: Unternehmen, die keine Verstöße begehen, können in die „INL-Konformitätsliste (White List der regulären Unternehmen)“ aufgenommen werden, die öffentlich und online einsehbar ist. In diese Liste werden Unternehmen aufgenommen, die eine Inspektion erfolgreich bestehen, keine Verstöße gegen Arbeitsrecht, Sozialgesetzgebung, Gesundheit und Sicherheit begangen haben und der Aufnahme zugestimmt haben. Diese Unternehmen profitieren von Vorteilen wie der Befreiung von weiteren INL-Kontrollen für 12 Monate, der Einstufung als „geringes Risiko für Unregelmäßigkeiten“ sowie von reputationsbezogenen und wettbewerblichen Vorteilen bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen.
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