Einführung von Methoden und Instrumenten für das digitale Informationsmanagement im Bauwesen (BIM) - MÖGLICHKEIT EINER BEFREIUNG (News vom 24.02.2026, Leitlinien des MIT für das digitale Informationsmanagement)
Es wird darauf hingewiesen, dass das MIT am 20. Februar 2026 die neuen Leitlinien für das digitale Informationsmanagement veröffentlicht hat, die eine andere Auslegung des vom Korrektiv eingeführten Übergangsregimes im Bereich BIM vorsehen als die Bisherige.
AOV hat bisher auf der Grundlage der Rechtsgutachten des MIT gearbeitet, darunter Nr. 3480, das unter Bezugnahme auf die in den Gutachten Nr. 2128 und 3368 festgelegten Grundsätze klarstellte, dass „quanto già progettato può mantenersi fermo per quanto attiene ai contenuti e ai livelli della progettazione, mentre per la gara di lavori troverà applicazione la disciplina sopravvenuta [si intende l’art. 43 del Codice], ivi incluso l’obbligo di aggiornamento degli elaborati necessari per l’espletamento della gara (CSA e schema di contratto).“
Die Leitlinien weichen in Bezug auf das Übergangsregime (Punkt 1.2.4. des Dokuments, S. 12–13) teilweise von diesem Ansatz ab und präzisieren stattdessen, dass die Befreiung von der Verpflichtung zur digitalen Informationsverwaltung gilt für:
- Maßnahmen oberhalb der EU-Schwelle, die bereits zum 31.12.2024 geplant sind und für die bis zu diesem Datum ein DOCFAP erstellt wurde;
- Maßnahmen mit einem Betrag von über 2 Millionen bis zur EU-Schwelle (für die die Erstellung des DOCFAP nicht verpflichtend ist), deren Planung bereits in Auftrag gegeben wurde, deren Ausschreibung/Bekanntmachung bereits veröffentlicht wurde oder bei denen die Einladungen/Angebote, in Verfahren ohne Ausschreibung, zum 31.12.2024 bereits versandt wurden, vor dem oben genannten Datum.
In allen anderen Fällen bleibt Art. 43 des Kodex anwendbar.
Die Vergabestellen werden aufgefordert, die Übergangsregelung sorgfältig zu prüfen, um die Verbindlichkeit der Vorschriften zur digitalen Informationsverwaltung zu beurteilen.
Um diese Prüfungen zu erleichtern, werden ein umfassendes Dokument zur BIM-Übergangsregelung (derzeit nur auf Italienisch) mit den verschiedenen Szenarien sowie die vom MIT verabschiedeten Leitlinien für die digitale Informationsverwaltung vom 20. Februar 2026 zur Verfügung gestellt.