Ernennung des EPV durch die beauftragte Vergabestelle
05.06.2024, 13:33
Gemäß Artikel 62 Absatz 13 des GvD Nr. 36/2023 muss eine qualifizierte Einrichtung (zentrale Beschaffungsstelle oder Vergabestelle) für den Fall, dass sich eine nicht qualifizierte Vergabestelle für die Durchführung der Vergabe an sie wendet, einen eigenen Projektverantwortlichen (EPV) ernennen, wie von der ANAC mit Beschluss Nr. 255/2024 festgelegt.
mm
Andere Mitteilungen dieser Kategorie
- MUK Gebäude 2025 - Erläuterungsrundschreiben des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit ("MASE") (23.04.2026, 09:45)
- 👉 ⚠ ❌ ANAC-Dienste sind am 23.04. von 17:00 bis 20:00 Uhr und TED-Dienste von 07:00 bis 09:00 Uhr nicht verfügbar ❌ ⚠ 👈 (22.04.2026, 13:30)
- Handbuch "Fascicolo Virtuale Operatore Economico" - FVOE (nur IT) (10.04.2026, 11:45)