PNRR-Aufträge von Gemeinden, welche keine Provinzhauptstädte sind - Anmerkung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen
08.04.2022, 07:18
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, mit einer Anmerkung vom 06.04.2022, die Anwendbarkeit der Bestimmungen zur Qualifikation der Vergabestellen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Art. 6/bis L.G. 16/2015 und Beschluss der Landesregierung vom 29. März 2022, Nr. 198) anerkannt hat. Daraus folgt, dass Artikel 52 des Gesetzes 108/2021 für alle öffentlichen Aufträge im Interessenbereich des Landes, die mit Mitteln des PNRR oder des PNC finanziert werden, nicht gilt.
Dies gilt für den Fall, dass die Vergabestelle tatsächlich qualifiziert ist.
Der Vollständigkeit halber finden Sie im Anhang die Antwort des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen.
SV
Dokumente zum Herunterladen
- Text der Ministerialanmerkung » [PDF 261 kB]
Andere Mitteilungen dieser Kategorie
- MUK Gebäude 2025 - Erläuterungsrundschreiben des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit ("MASE") (23.04.2026, 09:45)
- 👉 ⚠ ❌ ANAC-Dienste sind am 23.04. von 17:00 bis 20:00 Uhr und TED-Dienste von 07:00 bis 09:00 Uhr nicht verfügbar ❌ ⚠ 👈 (22.04.2026, 13:30)
- Handbuch "Fascicolo Virtuale Operatore Economico" - FVOE (nur IT) (10.04.2026, 11:45)