REGELUNG FÜR DIE AUSZAHLUNG VON AUFTRAGSPRÄMIEN IM SINNE VON ART. 45 DES GVD NR. 36/2023 – BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG NR. 427/2024
05.06.2024, 10:58
Auf der Homepage Beschlüsse | Landesregierung | Autonome Provinz Bozen ist der Beschluss Nr. 427/2024 betreffend die „Regelung für die Auszahlung von Auftragsprämien im Sinne von Art. 45 des GvD Nr. 36/2023“ veröffentlicht worden, welcher unbeschadet der Bestimmungen gemäß Absatz 5 des genannten Beschlusses, ausschließlich für die Landesbediensteten im Dienst des Landes und der vom Land abhängigen Körperschaften gilt. Dieser Beschluss wird im Beiblatt Nr. 4 zum Amtsblatt vom 6. Juni 2024, Nr. 23 - Allgemeine Sektion – veröffentlicht.
SV
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