Rundschreiben des Generalsekretärs des Landes Nr. 8 vom 15.10.2024 - Angemessene Vergütung - Anmerkungen in Bezug auf die Anwendbarkeit des Gesetzes Nr. 49/2023 auf die Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen
15.10.2024, 14:57
Der Generalsekretär des Landes hat das Rundschreiben Nr. 8/2024 mit dem Titel "Angemessene Vergütung - Anmerkungen in Bezug auf die Anwendbarkeit des Gesetzes Nr. 49/2023 auf die Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen" herausgegeben.
Es wird das Rundschreiben zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
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