Vorlagen für Direktvergaben von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen – neue vereinheitlichte „Anlage A1 Erklärung Anforderungen“
Im Sinne der Beschleunigung und Vereinfachung im Bereich der Direktvergaben, wird eine neue und vereinheitlichte „Anlage A1 Erklärung Anforderungen“ zur Verfügung gestellt, die sowohl für Direktvergaben von Arbeiten bis zu 150.000 Euro als auch für Direktvergaben von Dienstleistungen und Lieferungen bis zu 140.000 Euro verwendet werden kann.
Die Anlage A1 Erklärung der Anforderungen kann nach Überprüfung der Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben für maximal 120 Tage ab Unterzeichnung wieder verwendet werden (der maximale Gültigkeitszeitraum entspricht der Gültigkeit der Zertifikate, auf die sich die Eigenerklärung bezieht, und insbesondere dem Zertifikat mit der kürzesten Gültigkeitsdauer, d.h. der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Beitragszahlung) und muss der Vergabestelle bei jeder Direktvergabe vor der Auftragserteilung vorgelegt werden oder kann vom Wirtschaftsteilnehmer im eigenen Anmeldungsbereich des telematischen Verzeichnis hochgeladen werden. Auf diese Weise kann jede Vergabestelle/EPV die genannte Erklärung eigenständig herunterladen und verwenden und nur falls der Wirtschaftsteilnehmer keine Erklärung hochgeladen bzw. die abgelaufenen Erklärung nicht aktualisiert hat, werden die Vergabestellen von den Wirtschaftsteilnehmern die Ausfüllung und Vorlage der „Anlage A1 Erklärung der Anforderungen“ verlangen. Es wird daher den Vergabestellen empfohlen, vorab die im Verzeichnis hochgeladenen Dokumente abzurufen.
Die bereits ausgefüllten und verwendeten Erklärungen für Direktvergaben können auch weiterhin für die gesamte Dauer ihres Gültigkeitszeitraumes verwendet werden.
Bezugnehmend auf die „Anlage A1 zusätzliche Erklärungen“, die nur im Falle von Bietergemeinschaften, Unternehmensnetzwerken oder Konsortien und/oder im Falle einer Weitervergabe auszufüllen ist, wird der Vordruck für Dienstleistungen und Lieferungen von jenen für Bauarbeiten unterschieden.
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