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WICHTIG – ERGÄNZUNG ZUR AOV-NEWS vom 30.07.2026 – ANAC-Effizienz bei der Entscheidungsfindung: Dringende Überprüfung für die Vergabestellen

05.08.2026, 12:30

Es wird daran erinnert, dass Vergabestellen und zentrale Beschaffungsstellen, für die im Bereich „Efficienza decisionale“ des Qualifizierungssystems der ANAC eine Warnmeldung (Alert) angezeigt wird, ersucht werden, ihre Situation im Hinblick auf die Frist 31. August 2026 für die Übermittlung des Reorganisationsplans an die ANAC zu überprüfen.

Mit der Mitteilung vom 21. Juli 2026 - Aktualisierung des Formulars für die Übermittlung des Reorganisationsplans hat die ANAC außerdem klargestellt, wie vorzugehen ist, wenn die Warnmeldung (Alert) aufgrund technischer Anomalien oder unvollständiger Daten in der BDNCP erzeugt wurde, obwohl die tatsächlich berechnete Effizienz bei der Entscheidungsfindung unter 160 Tagen liegt.

In diesen Fällen hat die Vergabestelle:

  1. ausschließlich den ersten Abschnitt des Formulars für den Reorganisationsplan auszufüllen;
  2. in der Zelle C6 „Ja“ auszuwählen;
  3. in der Zelle A8 die entsprechenden Erläuterungen sowie die festgestellten Fallkonstellationen anzugeben, ohne die weiteren Abschnitte des Formulars auszufüllen.

ANAC hat außerdem klargestellt, dass etwaige Datenkorrekturen ausschließlich für die nächste Erhebung zum 31. Dezember 2026 berücksichtigt werden, da für die laufende Überwachung keine Neuberechnung der Effizienz bei der Entscheidungsfindung erfolgen kann.

Für weitere Informationen wird auf die folgenden AOV-News verwiesen: